Mithilfe des 2021 beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) wird erstmals die Gründung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) ermöglicht. Von diesen Gemeinschaften können ländliche Regionen, landwirtschaftliche Betriebe und ganze Ortschaften profitieren.
Was sind Erneuerbare Energiegemeinschaften?
Erneuerbare Energiegemeinschaften ermöglichen den Zusammenschluss von Bürgern, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen (KMU) zum Zweck von Erzeugung, Verbrauch, Speicherung und Verkauf erneuerbarer Energie innerhalb der Gemeinschaft. Das alles geschieht auf lokaler Ebene: Der Strom kommt vom Windrad ums Eck, von der hauseigenen Photovoltaikanlage oder vom Dach der Schule. Alle Teilnehmer der Energiegemeinschaft nutzen und tauschen so gemeinsam den Strom.
Das EAG als Basis dessen zielt darauf ab, die Energieversorgung zu dezentralisieren, den Ausbau erneuerbarer Energieträger anzukurbeln und den Bürger aktiv ins Zentrum der Energiewende zu stellen. Dadurch wird – stärker als in der Vergangenheit – wieder regionale Verantwortung übernommen. Für die Gründung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften sind dabei drei Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Energiegemeinschaft muss eine eigene Rechtspersönlichkeit sein (z.B. Genossenschaft, Verein).
- Es dürfen keine großen Unternehmen oder Energieversorgungsunternehmen daran teilnehmen.
- Alle Mitglieder und Anlagen müssen im Niederspannungsbereich eines Netzbetreibers verbunden sein. Dies bedeutet, dass alle an einem gemeinsamen Umspannwerk hängen müssen.
Im Vergleich zu früheren gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine gemeinschaftliche Energieerzeugung auf nur einem Grundstück ermöglichten, gehen Erneuerbare Energiegemeinschaften deutlich weiter. So können sich beispielsweise Nachbarschaften bis hin zu ganzen Ortsteilen zu einer solchen Energiegemeinschaft zusammenschließen. Ein wichtiger Schritt ist die gesetzliche Verpflichtung der Netzbetreiber, den Energiegemeinschaften das vorhandene Stromnetz zur Verfügung zu stellen.
Lösungsansatz für angespannte Lage in der Energieversorgung
Führt man sich die aktuelle wirtschaftliche Situation mit enorm gestiegenen Energiepreisen vor Augen, ist ein Lösungsweg aus der Energieabhängigkeit jener in Richtung erneuerbarer Energien. Energiegemeinschaften bieten die Möglichkeit, lokal günstigen Strom zu produzieren und vor Ort zu verbrauchen. Dadurch können stabile und leistbare Energiepreise gewährleistet und eine dauerhafte Versorgungssicherheit innerhalb von Regionen und Gemeinden geschaffen werden.
Genossenschaften als Treiber der Energiewende
Die einfachen Ein- und Austrittsmöglichkeiten sowie die Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung der Revisionsverbände macht die Genossenschaft zur attraktiven Option für Erneuerbare Energiegemeinschaften. Bereits im Dezember 2021 wurde die Energiegenossenschaft „Elsbeere Wienerwald eG“ beim Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien gegründet. Auch für schon bestehende Genossenschaften bietet sich die Möglichkeit zur Erweiterung. Aber nicht immer kommen Genossenschaften in Frage: Bei sehr kleinen Projekten werden auch Vereine in Erwägung gezogen.
Landwirtschaft und Gemeinden als wichtige Partner
Mit der Möglichkeit der Gründung Erneuerbarer Energiegemeinschaften können vor allem Menschen in ländlichen Regionen verstärkt zur Umsetzung einer eigen- ständigen, unabhängigen und nachhaltigen Energieversorgung motiviert werden. Gerade in peripheren Regionen kann die Nutzung von Photovoltaik auf Hallen-, Fabriks- und auch Hausdächern dafür sorgen, sauberen Sonnenstrom zu produzieren und die Energieversorgung vielfältiger zu gestalten. Daneben können auch bereits vorhandene Anlagen, wie etwa mit Biomasse betriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen oder kleine Wasser- und Windkraftwerke in die Energiegemeinschaft eingegliedert werden. Gerade für Gemeinden bietet sich die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme an der Erneuerbaren Energiegemeinschaft.
Neben dem positiven Beitrag für die Energiewende profitieren die Beteiligten auch wirtschaftlich durch attraktive rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa reduzierten Netzgebühren oder der Befreiung von Elektrizitätsabgaben. Energiegemeinschaften bringen somit ökologische, ökonomische und nicht zuletzt auch soziale Vorteile mit sich – für Umwelt, Wirtschaft und Mensch.
Landwirte als Energiewirte
Eine besondere Rolle kommt dem landwirtschaftlichen Bereich zugute: Landwirte können mithilfe von Energiegemeinschaften nun zu Energiewirten werden. „Die Acker- und Grünlandflächen landwirtschaftlicher Betriebe garantierten uns die Versorgung mit Lebens- und Futtermittel. In Kombination mit dem Projekt „Energiezelle Bauernhof“ nehmen unsere heimischen Familienbetriebe eine Schlüsselrolle in der ländlichen Energieversorgung ein! So werden die Ressourcen auf dem eigenen Hof genutzt und neben der Erzeugung des eigenen Strombedarfs für Haus, Hof und Stall kann Strom in Form von Übermengen regional eingespeist und verwertet werden. Auf derselben Grundfläche können nun nicht nur Nutztiere gehalten oder Maschinen abgestellt, sondern auf den Stall- und Hallendächern auch mehr Energie erzeugt werden, als selbst verbraucht wird. Der Landwirt kann damit die Rolle des Energiewirts für die Region einnehmen“, betont Obmann Josef Plank.
„So verkürzen wir die Wege vom Erzeuger zum Verbraucher und auch die Abhängigkeiten von Stromimporten aus dem Ausland werden geringer – eine Win-Win- Situation für alle.“